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   BFH, 24.09.1970 - II R 101/69   

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https://dejure.org/1970,1255
BFH, 24.09.1970 - II R 101/69 (https://dejure.org/1970,1255)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1970 - II R 101/69 (https://dejure.org/1970,1255)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1970 - II R 101/69 (https://dejure.org/1970,1255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids - Rückwirkende Erweiterung - Befreiungsvorschrift - Erledigung der Hauptsache - Kosten des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 293
  • BStBl II 1971, 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Anerkennung der Bezugsfertigkeit

    Da es nicht Sache der Gemeinden ist, über die Auswirkungen der Steuerbegünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz auf die Grundsteuer zu entscheiden, werden sie durch eine Entscheidung über diese Steuerbegünstigung auch nicht in einem mit der Erhebung der Grundsteuer zusammenhängenden Recht betroffen (BFH 75, 632 [635], vgl. auch BFH 100, 293 [299]).
  • BFH, 07.04.2004 - III R 53/01

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung bei Gesetzesänderung

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsentwicklung entspricht es billigem Ermessen, die Kosten dem beklagten Finanzamt aufzuerlegen (in gleichem Sinne BFH, Beschlüsse in BFH/NV 1992, 854, und vom 24. September 1970 II R 101/69, BFHE 100, 293, BStBl II 1971, 3).
  • BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89

    Gewährung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für einen Personkraftwagen der

    Diese Kostenentscheidung folgt wenn nicht schon aus § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. September 1970 II R 101/69, BFHE 100, 293, BStBl II 1971, 3), so jedenfalls aus § 138 Abs. 1 FGO, da es in Hinblick auf die zu erwarten gewesene Steuerbefreiung und ihre Rückwirkung billigem Ermessen entspricht, die Kosten insoweit der Behörde aufzuerlegen.
  • BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74

    Geltendes Recht - Mündliche Verhandlung - Rechtsänderung - Billiges Ermessen -

    Diese Entscheidung entspricht im Ergebnis dem Beschluß des BFH vom 24. September 1970 II R 101/69 (BFHE 100, 293, BStBl II 1971, 3).
  • BFH, 14.05.1985 - VII R 35/82

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien

    Es kann offenbleiben, ob - wenn es um einen solchen Fall ginge - im Ergebnis von einer geänderten Rechtslage auszugehen und ob auch dann darauf abzustellen wäre, daß die Abhilfe nicht unter Berücksichtigung der Einwendungen des Steuerpflichtigen erfolgt ist (bejahend Gräber, Finanzgerichtsordnung, 1977, § 138 Anm. 15 = S. 468; anders - für Anwendung von § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO - BFH-Beschluß vom 24. September 1970 II R 101/69, BFHE 100, 293, 294, BStBl II 1971, 3; vgl. zum Streitstand auch Beschluß des Senats vom 31. August 1976 VII R 20/74, BFHE 119, 407, 409, BStBl II 1976, 686).
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